Mitgliederservice

Schnupper-Mitgliedschaft

Wer gerne Mitglied in unserem Pfadfinderstamm werden möchte, kann zunächst einfach zur Gruppenstunde in seiner Altersstufe kommen. Wer nach der ersten Gruppenstunde begeistert ist und kaum die nächste Woche erwarten kann, holt sich am besten direkt von seinen Gruppenleitern eine Anmeldung, um Schnuppermitglied zu werden.
Als Schnuppermitglied kann man versichert an unseren Gruppenstunden und anderen Veranstaltungen wie Ausflügen und Fahrten teilnehmen, ohne einen Beitrag bezahlen zu müssen.
Die Schnuppermitgliedschaft kann maximal 16 Kalenderwochen bestehen.

Anmeldung

Genau wie die Schnuppermitgliedschaft wird auch die volle Mitgliedschaft über die Gruppenleiter erworben. Sofern mit der Anmeldung zur Schnuppermitgliedschaft schon ein Lastschriftmandat erteilt wurde, kann die Schnuppermitgliedschaft recht unbürokratisch in eine volle Mitgliedschaft umgewandelt werden. Dazu reicht dann auch eine Email an den Stammesvorstand.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum 31.6. und zum 31.12. jedes Kalenderjahres beim Stammesvorstand gekündigt werden. Für Kündigungen, die zur Weiterleitung bei Gruppenleitern abgegeben oder in den Briefkasten an unserem Gruppenraum geworfen werden, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. In Ausnahmefällen sind kürzere Fristen möglich, Anfragen dazu können an den Stammesvorstand gerichtet werden.

Beitragsregelungen

Beiträge werden zu Beginn jedes Halbjahres erhoben und in der ersten März- bzw. Septemberhälfte abgebucht.

Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird.

Mitglieder bezahlen in der Regel den normalen Beitragssatz. Dieser enthält neben dem Stammesbeitrag Kosten für Versicherung sowie Beitragsanteile für unsere Verbandsebenen Bezirk, Diözese und Bund.

Es gibt eine Familienermäßigung für Mitglieder, die mit anderen Mitgliedern aus der gleichen Familie in einem Haushalt leben. Weiterhin kann bei Bedarf eine Sozialermäßigung mit einem formlosen Antrag an den Stammesvorstand beantragt werden. Dieser wird von uns über die Diözesanleitung an das Bundesamt weitergeleitet. Er muss den Namen des Mitgliedes, die Mitgliedsnummer (wird ggf. durch uns ergänzt) und eine kurze Begründung enthalten.